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StGB § 168 Störung der Totenruhe
[ Auszug: (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ] [ StGB Störung der Religionsausübung ] [ StGB Störung einer Bestattungsfeier ] [ StGB Störung der Totenruhe ]